Reparaturbonus: So nutzt du ihn für dein Rad

Kategorie

Für Arbeitnehmer:innen

Datum

Oktober 2024

Er ist zurück! Seit 16. September 2024 gibt es wieder den Reparaturbonus, den Zuschuss für Reparatur und Wartung von Elektrogeräten – und jetzt neu auch für Fahrräder.

Wie funktioniert das? Für welche Räder ist die Förderung drin? Und was muss ich dabei beachten? Wir haben für euch die wichtigsten Informationen rund um den Reparaturbonus fürs Rad zusammengestellt.

Für welche Räder gilt der Bonus?

Für alle Fahrradtypen, wie Citybikes, Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder, E-Bikes und mehr. Dazu sind auch Lasten, Kinder- oder Haustieranhänger förderfähig.

Für welches Zubehör gilt der Bonus?

Hier gibt’s einiges, an das man im ersten Moment nicht denkt: Fahrradcomputer, GPS-Geräte beispielsweise und Ladestationen. Plus: Der Bonus gilt auch für andere Formen von Mikromobilität – E-Scooter und ja, Hoverboards.

Der Reparaturbonus beinhaltet den Zuschuss für Reparatur und Wartung von Elektrogeräten – aber auch für Fahrräder.

Gilt der Bonus auch für Wartung?

Ja! Zur Wartung zählt alles, was hilft, um Defekte, Reparaturen, Verschleiß und Folgeschäden zu vermeiden. Also zum Beispiel Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit.

Wartung klingt langweilig, aber wir im JobRad-Team halten diesen Aspekt des Bonus vielleicht für den wichtigsten: Im täglichen Gebrauch muss ein Rad oder E-Bike einiges wegstecken, da ist Verschleiß unvermeidlich. Aber gibt man ihm regelmäßig Pflege, begrenzt man die Abnutzung und vermeidet so manche größere Reparatur. Das spart natürlich Geld – und ist gelebte Nachhaltigkeit.

Für welche Räder/welches Zubehör gilt der Bonus nicht?

Keine Regel ohne Ausnahmen. Nicht gefördert werden:

  • Schnelle S-Pedelecs mit Trittunterstützung bis 45 km/h. Sie gelten als Kleinkrafträder.
  • Kinderfahrräder mit einem Felgendurchmesser bis 300 mm. Sie gelten als spielzeugähnlich. Zurecht: Räder für Kinder haben in der Regel eine Reifengröße von mindestens 12 Zoll (ca. 305 mm.)
  • Nicht fest verbautes Zubehör wie Taschen und Fahrradkörbe und Regenschutz bei Lastenrädern oder Stecklichter.
    Fahrradträger fürs Auto

Gilt der Bonus auch bei Dienstradleasing?

Nein. Der Grund: Beim Fahrradleasing ist das Bike Eigentum der Leasinggesellschaft – und nur Privatpersonen können den Bonus in Anspruch nehmen.

Aber: Macht nichts! Mit einem JobRad bist du sowieso im Vorteil: Du brauchst den Reparaturbonus nicht. Während der Laufzeit des Rads sind Verschleißreparaturen automatisch abgedeckt: Beim Komfortpaket mit bis zu 150 Euro jährlich, beim Pro-Paket sogar unbegrenzt. Übernehme ich das JobRad am Ende der Leasinglaufzeit, wird es mein Eigentum – und dann ist der Reparaturbonus eine attraktive Möglichkeit, das eigene JobRad weiter fit zu halten.

Jobräder sind zwar vom Reparaturbonus ausgeschlossen aber mit unseren Versicherungspaketen radelst du trotzdem ganz sorgenfrei!

Wie hoch ist der Bonus?

Pro Fahrrad werde bis zu 50 % von Reparatur- und Wartungskosten erstattet, bis maximal 200 Euro pro Rad.

Übrigens: Auch ein Kostenvoranschlag wird mit bis zu 30 Euro bezuschusst.

Wie oft kann man den Bonus nutzen?

Es gibt keine Beschränkung. Heißt praktisch: Ist ein Reparaturbonus für mein erstes Rad abgerechnet, kann ich den Bonus für das nächste Rad beantragen.

Allerdings: Der Fördertopf für Radreparaturen umfasst 50 Millionen Euro – und da die Förderung für diesen Bereich eine Premiere ist, kann man nicht absehen, wie lange die Finanzierung ausreicht.

Wie nutze ich den Bonus?

Nach Ende der Leasinglaufzeit deines JobRads kannst du den Bonus kinderleicht mit folgenden Schritten beantragen:

  • Auf reparaturbonus.at einen Reparaturbon beantragen.
  • Partnerbetrieb auswählen – die meisten JobRad-Fachhandelspartner gehören dazu.
  • Reparieren lassen
  • Reparatur bezahlen – der Bonus wird automatisch aufs eigene Konto überwiesen.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen JobRad anbieten? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.