Die JobRad® Gehaltsumwandlung: Ein Gewinn für alle Seiten

Themenwelt

Für Arbeitgeber, Für Arbeitnehmer:innen

Schwerpunkt

Mitarbeiterbenefit, Fahrradleasing

Datum

April 2025

Das Dienstradleasing erfreut sich wachsender Beliebtheit – und das aus gutem Grund: Es bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmer:innen zahlreiche Vorteile. Doch wie funktioniert die Gehaltsumwandlung genau? Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Aspekte und zeigen, warum das Modell für alle Beteiligten attraktiv ist.

Gehaltsumwandlung: Was steckt dahinter?

Bei einer Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Sachbezug – in diesem Fall ein Dienstrad – umgewandelt. Dabei bleibt das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt unberührt. Arbeitgeber haben zusätzlich die Möglichkeit, die Leasingkosten ganz oder teilweise zu übernehmen, wodurch für die Mitarbeitenden noch attraktivere Konditionen entstehen können.

Das Besondere an der Gehaltsumwandlung: Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Da seit 2020 der Sachbezug “Dienstrad” steuerfrei ist, wird über dieses Teil des Gehalts keine Steuern und Sozialversicherung bezahlt. Arbeitnehmer:innen profitieren von diesen steuerlichen Vorteilen und können bis zu 40 % im Vergleich zum Privatkauf eines Fahrrads sparen.

Wer kann ein Dienstrad über die Gehaltsumwandlung nutzen?

Alle Arbeitnehmer:innen können einen Dienstrad über Gehaltsumwandlung nutzen, insoweit das im Kollektivvertrag aufgenommen Mindestgehalt nicht unterschritten wird. Im ersten Schritt sind das Arbeitnehmer:innen die eine Überzahlung zum Mindestgehalt bekommen. Aber auch Arbeitnehmer:innen, die nach Kollektivvertrag bezahlt werden, können ein Dienstrad leasen. . Möglich ist dies, indem Überzahlungen, Sonderprämien oder andere nicht kollektivvertraglich geregelte Gehaltsbestandteile umgewandelt werden. Alternativ können Arbeitgeber die Leasingkosten vollständig übernehmen – in diesem Fall bleibt das Bruttogehalt der Mitarbeitenden unangetastet. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Zudem können Arbeitgeber flexibel entscheiden, ob sie einen Teil der Kosten übernehmen möchten, um die monatliche Belastung der Mitarbeitenden zu senken, oder ob sie das Dienstrad komplett kostenfrei als zusätzlichen Benefit anbieten. Die Leasingraten zählen für den Arbeitgeber immer zu den Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Mitarbeiter:innen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmen profitieren dabei zusätzlich von einer geringeren Umsatzsteuerbelastung.
 

Was sind die finanziellen Vorteile für Arbeitgeber?


Jedes Dienstrad von JobRad® im Unternehmen spart Geld. Bei der Gehaltsumwandlung ziehen Unternehmen die Leasingrate für das Rad vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeitenden ab. Damit sinkt das Bruttogehalt und der Arbeitgeber zahlt weniger Lohnnebenkosten. So sparen Arbeitgeber mit jedem Dienstrad im Unternehmen zunächst einmal Geld. Wenn gewünscht, können sie den gesparten Betrag als Beitrag zur Leasingrate an die Mitarbeitenden weitergeben. Das macht den Benefit noch attraktiver – und kostet das Unternehmen keinen Cent. Was bedeutet das konkret? Bei einem 4.000€ -Fahrrad, bei 36 Monaten Laufzeit und Premium+ Versicherung ergeben sich über die Laufzeit 1.400€ Lohnnebenkostenersparnis. Für nähere Informationen oder die Berechnung von individuellen Beispielen, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Wieviel können Mitarbeitende sparen?

Mit dem JobRad® Vorteilsrechner können Arbeitnehmer:innen ganz einfach ihre persönliche Ersparnis ermitteln. Hierfür werden der Preis des gewünschten Fahrrads, das monatliche Bruttogehalt, die Laufzeit (24, 36 oder 48 Monate) und das gewählte Versicherungspaket eingegeben. Der Leasingrechner zeigt dann die Nettobelastung – also den Betrag, um den sich das Nettogehalt nach der Gehaltsumwandlung reduziert.

Was passiert nach der Leasinglaufzeit?

Nach Ablauf des Leasingvertrags gibt es die Möglichkeit, das Dienstrad zu übernehmen. In diesem Fall wird der Arbeitgeber über den Kauf informiert, damit der sogenannte geldwerte Vorteil korrekt versteuert werden kann. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Fahrrads und dem Gebrauchtkaufpreis. Der Verkehrswert wird bei JobRad® mit 80 % des Buchwerts berechnet, basierend auf einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren.

Das Dienstradleasing über eine Gehaltsumwandlung bietet klare Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende. Es fördert Gesundheit, Nachhaltigkeit und Mobilität, entlastet gleichzeitig die Geldbörse und etabliert sich zunehmend als Standard für Arbeitgeber. Wer jetzt auf das Modell setzt, macht einen großen Schritt in Richtung moderner Benefits und attraktiver Arbeitsbedingungen.

Sie haben Interesse am JobRad®-Modell? Wir beraten Sie gerne!