Die fünf größten Mythen ums Dienstrad: Der Faktencheck für Arbeitgeber
Themenwelt
Für Arbeitgeber
Schwerpunkt
Fahrradleasing, Mitarbeiterbenefit, Häufige Fragen
Datum
November 2023
Das Dienstrad: Innerhalb kürzester ist es zu dem Mitarbeiter:innen-Benefit geworden, den jedes Unternehmen haben muss. Doch im Netz liest man auch kritische Stimmen – zu aufwändig, zu teuer, zu kompliziert. Mythen oder Wahrheiten? Das verrät Ihnen unser Faktencheck!
Mythos 1
Dienstrad? Viel zu viel Aufwand!
Der Top-Mythos und auf den ersten Blick durchaus einleuchtend. Was könnte einfacher sein, als in einen Fahrradladen zu gehen, zu bezahlen und ein Rad mitzunehmen? Simpler geht’s kaum. Aber: Seit neuestem geht’s fast so simpel – und cleverer. Wie wäre es damit? Ihre Mitarbeiter:innen gehen in den Radladen, werden kompetent beraten, suchen sich ihre Traumräder aus und ... bekommen sie deutlich günstiger als beim klassischen Kauf. Einfach so. Ohne Sonderangebot, ohne zu verhandeln.
Gibt’s das? Ja, beim Firmenrad. Der Arbeitgeber schließt einen kostenfreien Rahmenvertrag mit JobRad, erhält für sich und seine Beschäftigungen den Zugang zum Online-Portal – und einmal eingerichtet, werden die Raten automatisch vom Gehalt einbehalten.
Mythos 2
Dann müssen wir für jedes Rad von Mitarbeiter:innen blechen!
Ein populärer Mythos, an dem schlicht gar nichts dran ist: Die Begleichung der monatlichen Raten für ein Firmenrad ist Sache des Beschäftigten. Die Raten werden vom Gehalt einbehalten ¬ und ebenso automatisch sparen die Beschäftigten durch die steuerlich vorteilhafte Bruttogehaltsumwandlung.
Aber: Arbeitgeber können sich, wenn sie es wünschen, an den monatlichen Raten beteiligen oder sie sogar komplett übernehmen. In Zeiten akuten Fachkräftemangels kann das eine überlegenswerte Investition darstellen. Denn eins ist sicher: Diensträder machen einen Arbeitgeber attraktiver – für Bewerber:innen wie für Beschäftigte.
Mythos 3
Wenn Mitarbeitende kündigen, länger krank sind oder in Karenz gehen, müssen wir letztendlich die Kosten tragen.
Klare Antwort: nein. Auch wenn dieser Mythos logisch klingt. Menschen wechseln den Job, werden auch mal länger krank, haben Unfälle, gehen in Elternzeit ... und der Vertrag für ein JobRad läuft 36 oder 48 Monate. Das kann ja nur schiefgehen. Nur: Das tut es nicht. Gewollt oder ungewollt – Umstände ändern sich, so ist das Leben. Deshalb hat JobRad bei seinem Dienstradleasing mitgedacht und vorgesorgt. Unsere inkludierte Ratenschutzversicherung springt ein und übernimmt die Raten während einer längeren Krankheit oder Karenz. Und sollte es einmal zu einer Kündigung kommen? Kein Problem, wir holen das Rad kostenfrei ab und nehmen es zurück.
Mythos 4
Am Schluss bleiben wir auf den Rädern sitzen!
Das Firmenrad ist ein begehrtes Mitarbeiterbenefit. Und es ist geleast. Vom Arbeitgeber, der es dem Mitarbeitenden zur Nutzung überlässt. Irgendwann hat der Leasingvertrag einmal ein Ende – und was, wenn der Mitarbeitende es dann nicht will? Dann steht das Rad auf dem Hof, nimmt Platz weg und rostet.
Falsch! Die Erfahrungen aus Deutschland, wo es das Dienstrad schon seit 2012 gibt, zeigen: Die riesengroße Mehrheit der Mitarbeiter: innen übernimmt das Rad zum Leasingende. Die wenigen nicht übernommenen holt JobRad kostenfrei ab – und sorgt dafür, dass sie, gewartet und repariert, glückliche neue Besitzer:innen finden.
Mythos 5
Dann sind wir eingeschränkt auf die paar Fachhändler, die uns JobRad vorgibt!
Hier steckt ein Körnchen Wahrheit drin: Arbeitnehmer:innen können sich tatsächlich nur bei JobRad-Fachhandelspartnern ihre Wunschräder aussuchen – also Händlern, die mit JobRad kooperieren und unsere Qualitätsstandards einhalten. Praktischerweise gibt’s JobRad-Fachhandelspartner überall in Österreich – bestimmt auch in Ihrer Nähe. Schauen Sie einfach in unsere Fachhändlersuche.
Das Wunschrad wurde bereits bei einem Fachhändler gefunden und er ist noch kein JobRad Fachhandelspartner? Arbeitnehmer:innen können uns verraten, bei wem sie ihr JobRad gerne bestellen möchten. Wir sprechen den Händler an.
Und damit nicht genug: teilnehmende JobRad Fachhändler können Räder auch versenden - besonders praktisch wenn das Wunschrad nur bei einem Fachhändler am anderen Ende von Österreich lagernd ist.