Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstradleasing mit JobRad

Grundlagen Dienstradleasing

Was ist Leasing?

Leasing ist die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Gebühr. Im Fall von Dienstradleasing ist der Leasing-Gegenstand, also das Wirtschaftsgut, ein Fahrrad oder ein E-Bike (bis 25 km/h). Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem:der Arbeitnehmer:in (= JobRadler:in).

Welche Vorteile bietet Dienstradleasing?

Von Dienstradleasing profitieren alle Beteiligten: Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter:innen Firmenräder zu attraktiven Konditionen anbieten und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck ihres Unternehmens reduzieren. Angestellte tun etwas für ihre Gesundheit, können ihr individuelles Wunschrad auch in der Freizeit nutzen und sparen im Vergleich zum Direktkauf. Für teilnehmende Fachhändler eröffnet sich ein neuer Absatzkanal, sowie ein potentieller neuer Kund:innenkreis.

So funktioniert JobRad

Wer ist die JobRad Österreich GmbH?

Die JobRad Österreich GmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft der JobRad Gruppe. Die JobRad Gruppe kommt aus Freiburg in Deutschland und hat dort als Marktführer Dienstradleasing etabliert. Seit 2021 ist das JobRad-Modell auch in Österreich verfügbar und wurde dafür speziell auf die lokalen Rahmenbedingungen zugeschnitten. Das volldigitalisierte JobRad Portal sorgt für einen einfachen und schnellen Ablauf. Ein eigenes Team in Österreich unterstützt bei Fragen.

Wie funktioniert das JobRad-Modell?

Mitarbeiter:innen können sich im Rahmen des freigegebenen Budgets durch ihren Arbeitgeber bei JobRad Partnern im Fachhandel ihr individuelles Firmenfahrrad aussuchen. Der Arbeitgeber agiert dabei als Leasingnehmer und überlässt das Fahrrad dem:der jeweiligen Mitarbeiter:in zur Nutzung. Ein Überlassungsvertrag regelt die Nutzung des Dienstrads für 36 oder 48 Monate, je nach gewählter Laufzeit.

In diesem kurzen Video wird das JobRad-Modell schnell und einfach erklärt.

Was unterscheidet ein JobRad von einem herkömmlichen Rad?

Das Rad als solches unterscheidet sich nicht, lediglich die Eigentumsverhältnisse sind andere. Ein Firmenrad von JobRad ist ein Fahrrad, welches ein Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum vom Leasinggeber least und es seinem:seiner Mitarbeiter:in zur Nutzung überlässt - für den Weg zu und von der Arbeit und im Alltag. Ein JobRad kann jede Art von Fahrrad oder E-Bike (bis 25 km/h) sein und von jedem Hersteller und jeder Marke stammen. Außerdem ist bei allen JobRädern eine Versicherung obligatorisch. Mit dem inkludierten Versicherungspaket - bestehend aus Vollkaskoversicherung inkl Mobilitätsgarantie und Verschleiß-Deckung, sind sowohl JobRäder als auch JobRadler:innen während der gesamten Leasingdauer zuverlässig geschützt.

Kann jeder Arbeitgeber JobRad anbieten?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber JobRad anbieten, hier können Arbeitgeber unverbindlich Informationen anfordern.

Was müssen Arbeitgeber tun, um Mitarbeiter:innen Diensträder anbieten zu können?

Arbeitgeber melden sich einfach über das Kontaktformular bei JobRad. Nach Abschluss des Vertragspakets kann es losgehen. Selbstverständlich gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vorab von JobRad beraten zu lassen. Wir stellen außerdem gerne Informationsmaterialien zur Verfügung, die bei der Einführung von JobRad im Unternehmen genutzt werden können.

Was müssen Mitarbeiter:innen tun, um ein JobRad zu bekommen?

Sollte dein Arbeitgeber noch kein JobRad-Arbeitgeber sein, sprich einfach mit ihm und bitte ihn, sich bei uns zu melden. Nach Unterzeichnung des Vertragspakets zwischen JobRad und Unternehmen, kannst du einen Budgetantrag stellen und dein Wunschrad aussuchen.


Wie erhalten Mitarbeiter:innen Zugang zum JobRad Portal?

Den Zugang zum JobRad Portal erhalten Mitarbeiter:innen, sobald sich Arbeitgeber für eine Zusammenarbeit mit JobRad entschieden haben. Das JobRad Portal ist unter folgendem Link zu finden.


Wie lange läuft ein Leasingvertrag?

Arbeitgeber können zwischen einer Leasingdauer von 36 oder 48 Monaten wählen, oder diese Entscheidung ihren Mitarbeiter:innen überlassen.

Welche Fahrräder sind bei JobRad möglich?

Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, E-Bike oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welche Marke – Mitarbeiter:innen bestimmen, welches Rad ihr JobRad wird. Ausgenommen sind lediglich zulassungspflichtige S-Pedelecs bis 45 km/h. Voraussetzung ist die Einhaltung des gesetzten Budgetrahmens, innerhalb dessen auch entsprechendes Zubehör gewählt werden kann. Die Preisuntergrenze für Leasingfahrräder liegt bei JobRad bei 749 €, die Preisobergrenze inkl. leasingfähigem Zubehör bei 15.000 €. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Maximalpreis zu reduzieren.


Was ist zu tun, wenn Mitarbeiter:innen einen Unfall oder einen anderen Schadenfall haben?

Schadenfälle werden direkt und unkompliziert mit der Versicherung abgewickelt. Schadenfälle müssen direkt nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen von der:dem betroffenen Mitarbeiter:in oder vom Fachhändler beim Versicherungspartner gemeldet werden.

Dürfen Mitarbeiter:innen ein JobRad auch privat nutzen?

Mitarbeiter:innen dürfen ihr JobRad sowohl beruflich als auch privat fahren.

Erhalten Arbeitnehmer:innen weiterhin ihre Pendlerpauschale mit einem JobRad?

Die Pendlerpauschale steht Arbeitnehmer:innen auch in Kombination mit JobRad zu. Auch dann, wenn durch den Arbeitgeber ein Firmenfahrrad für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird.

Bietet jeder Fahrradhändler JobRad an?

Alle JobRadler:innen sollen sein:ihr Wunschfahrrad beim Händler des Vertrauens bestellen können. Dafür bauen wir einerseits das Fachhändler-Netzwerk stetig aus und geben andererseits Mitarbeiter:innen und Arbeitgebern die Möglichkeit, im JobRad Portal ihre Wunsch-Fachhändler vorzuschlagen.

Ist auch der Versand von Rädern möglich?

Ja! Neben der Abholung von Rädern aus dem stationären Handel ist auch der Versand von Rädern durch stationäre Fachhändler in Österreich möglich. Welche Fachhändler Versand anbieten, ist in der Fachhändlersuche ersichtlich. Zusätzlich gibt es eine große Auswahl an Onlinehändlern, Herstellern und Direktversendern.

Was ist das JobRad Portal, und wie läuft die Bestellung eines JobRads ab?

Das JobRad Portal ist eine volldigitalisierte Abwicklungsplattform, die alle Beteiligten miteinander verbindet. Nach der Registrierung im Portal und der Budgetfreigabe durch den Arbeitgeber sucht sich der:die zukünftige JobRadler:in das Wunschfahrrad beim Fachhändler seines:ihres Vertrauens aus, und der Händler erstellt über sein JobRad Fachhandelsportal das individuelle Angebot. Nach der Angebotsbestätigung durch den:die Mitarbeiter:in bestellen wir das Fahrrad. Sobald es abholbereit ist oder vom Fachhändler versendet wurde, wird der:die zukünftige JobRadler:in benachrichtigt. Bei stationärer Abholung kann das JobRad mit einem Abholcode und einem amtlich gültigen Lichtbildausweis abgeholt werden werden. Bei Versand bestätigt der Mitarbeitende die Übernahme im Portal.

Was ist leasingfähiges Zubehör?

Leasingfähiges Zubehör sind i.d.R. die Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Zu leasingfähigem Zubehör zählen zum Beispiel ein Gepäckträger oder ein Display Upgrade bei E-Bikes. Aber auch ein Schloss oder Beleuchtung können ins Angebot mit aufgenommen werden. Eine ausführliche Auflistung leasingfähigen Zubehörs findest du hier.

Können Mitarbeiter:innen auch mehr als ein JobRad gleichzeitig beziehen?

Grundsätzlich ist das möglich. Die Anzahl ist auf drei JobRäder pro Mitarbeiter:in begrenzt, der Arbeitgeber kann jedoch die Anzahl der JobRäder pro Mitarbeiter:in reduzieren. Wichtig dabei ist: Laut einer Anfragebeantwortung des BMF dürfen Diensträder nur für und von Mitarbeiter:innen für den Eigengebrauch geleast werden.

Kommen auch gebrauchte Räder als JobRäder in Frage?

Nur neue oder neuwertige Fahrräder können JobRäder werden.

Kommen auch ermäßigte Fahrräder als JobRad in Frage?

Ja, auch ein ermäßigtes Rad kann ein JobRad werden.

Kann man ein JobRad auch individuell zusammenstellen?

Das ist selbstverständlich möglich. Lass dein JobRad vom Fachhändler individuell nach deinen Wünschen inkl. leasingfähigem Zubehör zusammenstellen.

Steuern und Ersparnisse

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der:die Mitarbeiter:in, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts in Sachbezug für ein Fahrrad/E-Bike (bis 25 km/h) umzuwandeln. Das im Kollektivvertrag genannte Mindestgehalt darf durch die Umwandlung nicht unterschritten werden. Dafür ist der Sachbezug Fahrrad/E-Bike seit 2020 steuerfrei und stellt keine Bezugsverwendung dar - die:der Mitarbeiter:in zahlt über das gewandelte Gehalt somit keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Wie entsteht die Ersparnis für Mitarbeiter:innen durch Firmenradleasing?

Die Ersparnis entsteht durch verschiedene Faktoren. Der Sachbezug „Dienstrad“ ist in Österreich seit 2020 steuerfrei und stellt keine Bezugsverwendung dar. Seit 1.1.2023 verringert dieser Sachbezug die Beitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge (sofern JobRadler:innen nicht über der Höchstbeitragsgrundlage verdienen) und reduziert die monatlichen Lohnabgaben. Die Umwandlungsrate verringert zusätzlich das lohnsteuerpflichtige Einkommen. Wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, ersparen sich Mitarbeiter:innen auch die Umsatzsteuer. Wenn Arbeitgeber entscheiden einen Anteil der monatlichen Kosten zu übernehmen, erhöht sich zusätzlich die Ersparnis für Arbeitnehmer:innen.

Kommen auf Arbeitgeber Kosten zu?

Der Arbeitgeber agiert als Leasingnehmer und ist damit dem Leasinggeber zahlungspflichtig. Arbeitgeber können entscheiden, welchen monatlichen Kostenanteil die Mitarbeitenden über die Gehaltsumwandlung beitragen sollen. Sie können einen Arbeitgeberanteil leisten und so die monatliche Rate der Mitarbeitenden reduzieren, oder das JobRad zusätzlich zum Gehalt und somit kostenfrei für Mitarbeiter:innen anbieten.



Kann JobRad auch dann in einem Unternehmen eingeführt werden, wenn Mitarbeiter:innen nach Kollektivvertrag bezahlt werden?

Grundsätzlich darf das kollektivvertraglich vereinbarte Mindestgehalt durch eine Gehaltsumwandlung nicht unterschritten werden. Gewandelt werden dürfen aber monatliche Überzahlungen sowie Sonderprämien oder andere, nicht im Kollektivvertrag geregelte Zahlungen, denn so wird das Mindestgehalt durch die Gehaltsumwandlung nicht unterschritten. Natürlich gibt es immer auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber sich dazu entscheiden, die Gesamtkosten für das JobRad zu übernehmen. Somit findet gar keine Gehaltsumwandlung statt, und daher wird auch das kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht unterschritten.

Wie viel können sich Mitarbeiter:innen beim Leasing durch JobRad im Vergleich zum Direktkauf sparen?

Das hängt von der individuellen Einkommenssituation, dem Kaufpreis des Fahrrads und von einem möglichen Arbeitgeberanteil an den Leasingkosten ab. Klar ist: Mitarbeitende sparen im Vergleich zum Direktkauf. Mit dem JobRad Vorteilsrechner können Mitarbeiter:i­­­nnen ihre persönliche Ersparnis berechnen.

Können Mitarbeiter:innen nach Ablauf der Leasinglaufzeit das Fahrrad kaufen?

Am Ende des Leasingzeitraums bietet JobRad den Mitarbeiter:innen an das Fahrrad zu übernehmen. Der Arbeitgeber wird über den Kauf informiert und kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils in der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigen.

Wie berechnet sich die Versteuerung nach Leasingende?

Da bei dem Übergang des Rades in den Privatbesitz der Mitarbeitenden ein geldwerter Vorteil entsteht, muss die Differenz zwischen Verkehrswert und Gebrauchtkaufpreis nach Leasingende versteuert werden. Für die Berechnung des Verkehrswertes rechnet die JobRad Kalkulation mit 80% des Buchwerts, bei einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren, inklusive der dafür anfallenden Umsatzsteuer.

Kann die Förderaktion klimaaktiv mobil mit dem JobRad-Modell kombiniert werden?

Ja, das JobRad-Modell kann mit der österreichischen Förderaktion klimaaktiv mobil kombiniert werden. Beantragt wird diese über den Arbeitgeber, der Wunsch auf Teilnahme muss vor Bestellung an JobRad bekanntgegeben werden. Nähere Informationen und Voraussetzungen sind hier zu finden.


Welche Auswirkungen hat ein JobRad auf Pensionszahlungen?

Durch die Schmälerung der Beitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge wird auch die Beitragsgrundlage für die Pensionszahlungen reduziert - allerdings sind die Einbußen minimal und deutlich geringer als die durchschnittliche Einsparung durch ein JobRad. Dazu kommen die positiven Gesundheitseffekte durch das regelmäßige Fahrradfahren. So könnte ein vermeintlicher Nachteil zum Vorteil werden: Denn laut Studien sind Fahrradfahrer:innen fitter und gesünder. Jedes Jahr werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Pensionskonto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert. Bei einer mtl. Umwandungsrate von 100 €, einem Gehalt von bis zu monatlich 6.060€ (Höchstbeitragsgrundlage 2024) und einer Laufzeit von 36 Monaten wären das etwa 64 €, die über die gesamte Laufzeit hinweg weniger in den Pensionstopf einbezahlt werden.

Kann eine Gehaltsumwandlung Einfluss auf sonstige Gehaltsansprüche haben?

Eine Reduktion von überkollektivvertraglichen Bruttobezügen kann grundsätzlich eine Folgewirkung auf alle sonstigen Ansprüche haben, die vom Bruttolohn bemessen werden (zum Beispiel Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Mehrarbeits- bzw. Überstundenentlohnung, Ist-Lohnerhöhungen). Dem kann man allerdings entgegenwirken und vertraglich vereinbaren, dass die Sonderzahlungen, trotz der Reduktion des Bruttogehalts, in unveränderter Höhe gezahlt werden. Genau diese Ausnahme haben wir in unseren Musterverträgen und unserem Vorteilsrechner für das JobRad berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen bleiben und nicht durch die Nutzung des JobRads beeinflusst werden. So können Arbeitnehmer:innen sicher sein, dass Sonderzahlungen unverändert bleiben und so alle Vorteile eines JobRads genießen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Versicherungsschutz

Welcher Versicherungsschutz ist bei JobRad inbegriffen?

Als Leasingobjekt ist das JobRad vollkaskoversichert inklusive einer Verschleiß-Deckung. Darüber hinaus enthält die Versicherung eine Mobilitätsgarantie für JobRadler:innen.

Ich habe einen Schaden bei meinem JobRad. Was tue ich?

Zur Schadenmeldung führt der einfachste Weg direkt über einen JobRad-Fachhandelspartner – bitte wende dich direkt nach Bekanntwerden des Schadens an einen unserer zahlreichen JobRad Fachhandelspartner in deiner Nähe. Halte hierfür bitte die Rahmennummer (findest du auf deinem Fahrradrahmen und im JobRad Portal für Mitarbeitende bei den Details zum Einzelleasingvertrag) oder die Einzelleasingvertragsnummer (im JobRad Portal unter „SLC-Nummer“ zu finden) bereit. Der Fachhändler nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserem Versicherungspartner, der assona GmbH. Die Schadenregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der Versicherung und dem JobRad-Fachhandelspartner. Du musst nichts weiter tun, sondern wirst bequem vom Fachhändler über den Ausgang informiert.

Mein JobRad wurde gestohlen. Was tue ich?

Eine Schadenmeldung bei Abhandenkommen des Dienstrads kann nur durch dich als JobRadler:in durchgeführt werden. Melde den Diebstahl deines JobRads unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer– diesen Code findest du auf deinem Fahrradrahmen oder im JobRad Portal unter den Details zu deinem JobRad. Am einfachsten, schnellsten und komfortabelsten, meldest du dann den Schaden telefonisch an unseren Versicherungspartner assona GmbH. Alternativ kannst du den Schaden per E-Mail melden. Auf diesem Weg kannst du auch weitere erforderliche Unterlagen, wie z. B. den Kaufbeleg des verwendeten Sicherheitsschlosses oder eine polizeiliche Anzeige übermitteln.


Hier findest du die Kontaktdaten:

assona GmbH

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 15 Uhr

+43 1 358 58 41

kundenservice@assona.at

Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Du kannst jederzeit ein neues JobRad beantragen, dein Überlassungsvertrag endet automatisch.

Ich habe eine Panne/Unfall. Was tue ich?

In Notfällen unterstützt dich die Assistance-Zentrale (24-Stunden-Hotline) unseres Versicherungspartners assona GmbH über die Rufnummer +43 1 358 53 55 („Notfall-Telefon“). Als Alternativnummer steht dir außerdem die Rufnummer +49 30 208 666 61 ("Pick-up-Service") zur Verfügung. Achtung: Da es sich um eine deutsche Nummer handelt, können Anrufe aus Österreich ggf. Kosten verursachen.

Ich möchte die Verschleiß-Deckung in Anspruch nehmen. Was tue ich?

Je nach gewähltem Versicherungspaket sind Verschleißreparaturen bis 150 € brutto pro Versicherungsjahr oder eine unbegrenzte Verschleiß-Deckung inkludiert. Wende dich an deinen JobRad Fachhändler, Verschleißreparaturen werden direkt über den Fachhändler bei der Versicherung abgerechnet.

Welche Versicherungspakete gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Die Versicherungspakete „Komfort“ und „Pro“ beinhalten beide Ratenschutz, Vollkasko-Schutz und Mobilitätsgarantie. Sie unterscheiden sich in den folgenden Leistungen:

Komfort

  • Versicherung des Akkus bei Akkuschäden mit Eigenbeteiligung
  • Verschleiß-Deckung von bis zu €150 pro Versicherungsjahr

Pro

  • Versicherung des Akkus bei Akkuschäden ohne Eigenbeteiligung
  • unbegrenzte Verschleiß-Deckung
Ist das JobRad versichert, wenn Dritte es nutzen?

Das JobRad ist auch dann versichert, wenn es von Personen genutzt wird, die im selben Haushalt wie der:die JobRadler:in leben. Bei unterschiedlichem Wohnsitz greift dann ggf. die Haftpflichtversicherung des Dritten. Die dauerhafte Nutzungsüberlassung an Dritte wird aufgrund möglicher negativer steuerrechtlicher Auswirkungen nicht empfohlen.

Gilt der Reparaturbonus auch für Diensträder?

Nein, der Reparaturbonus gilt nicht für Diensträder. Da das Dienstrad während der Leasinglaufzeit Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt, können nur Privatpersonen den Reparaturbonus in Anspruch nehmen.

Dein JobRad ist während der Leasinglaufzeit bereits optimal abgesichert, da Verschleißreparaturen je nach gewähltem Versicherungspaket abgedeckt sind: Im Paket Komfort bis zu 150 Euro jährlich, im Paket Pro sogar unbegrenzt. Routine-Inspektionen und Wartungen sind jedoch selbst zu tragen. Übernimmst du dein JobRad nach der Leasinglaufzeit als Eigentum, kannst du den Reparaturbonus in Anspruch nehmen, um dein Rad weiterhin zu pflegen.

Ihre Frage war nicht dabei? Wir beantworten sie gerne persönlich.