Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstradleasing mit JobRad
Grundlagen Dienstradleasing
Was ist Leasing?
Leasing ist die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Gebühr. Im Fall von Dienstradleasing ist der Leasing-Gegenstand, also das Wirtschaftsgut, ein Fahrrad oder ein E-Bike (bis 25 km/h). Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem:der Arbeitnehmer:in (= JobRadler:in).
Welche Vorteile bietet Dienstradleasing?
Von Dienstradleasing profitieren alle Beteiligten: Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter:innen Firmenräder zu attraktiven Konditionen anbieten und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck ihres Unternehmens reduzieren. Angestellte tun etwas für ihre Gesundheit, können ihr individuelles Wunschrad auch in der Freizeit nutzen und sparen im Vergleich zum Direktkauf. Für teilnehmende Fachhändler eröffnet sich ein neuer Absatzkanal, sowie ein potentieller neuer Kund:innenkreis.
Wie können Arbeitgeber von Dienstradleasing profitieren?
Arbeitgeber profitieren auf vielfältige Weise: Dienstradleasing zieht Talente an und hat sich als innovatives Werkzeug bei der Suche und Bindung von Mitarbeiter:innen bewährt. Imagepunkte für die Firma inklusive. Gleichzeitig bringt Dienstradleasing Tempo ins betriebliche Gesundheitsmanagement. Mitarbeiter:innen, die regelmäßig mit dem Rad zu Arbeit kommen, sind pro Jahr im Schnitt zwei Tage weniger krank.
So funktioniert JobRad
Wer ist die JobRad® Österreich GmbH?
Die JobRad® Österreich GmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft der JobRad® Gruppe. Die JobRad® Gruppe kommt aus Freiburg in Deutschland und hat dort als Marktführer Dienstradleasing etabliert. Seit 2021 ist das JobRad®-Modell auch in Österreich verfügbar und wurde dafür speziell auf die lokalen Rahmenbedingungen zugeschnitten. Das volldigitalisierte JobRad® Portal sorgt für einen einfachen und schnellen Ablauf. Ein eigenes Team in Österreich unterstützt bei Fragen.
Wie funktioniert das JobRad®-Modell?
Mitarbeiter:innen können sich im Rahmen des freigegebenen Budgets durch ihren Arbeitgeber bei JobRad Partnern im Fachhandel ihr individuelles Firmenfahrrad aussuchen. Der Arbeitgeber agiert dabei als Leasingnehmer und überlässt das Fahrrad dem:der jeweiligen Mitarbeiter:in zur Nutzung. Ein Überlassungsvertrag regelt die Nutzung des Firmenfahrrads für 24, 36 oder 48 Monate, je nach gewählter Laufzeit.
In diesem kurzen Video wird das JobRad®-Modell schnell und einfach erklärt.
Was unterscheidet ein JobRad® von einem herkömmlichen Rad?
Das Rad als solches unterscheidet sich nicht, lediglich die Eigentumsverhältnisse sind andere. Ein Firmenfahrrad von JobRad ist ein Fahrrad, welches ein Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum vom Leasinggeber least und es seinem:seiner Mitarbeiter:in zur Nutzung überlässt - für den Weg zu und von der Arbeit und im Alltag.
Ein JobRad kann jede Art von Fahrrad oder E-Bike (bis 25 km/h) sein und von jedem Hersteller und jeder Marke stammen. Außerdem ist bei allen JobRädern eine Versicherung obligatorisch. Mit dem inkludierten Versicherungspaket - bestehend aus Ratenschutz, Vollkaskoversicherung, unbegrenztem Verschleißschutz, Ersatzbeteiligung bei Diebstahl oder Totalschaden* und jährlicher Inspektion* - sind sowohl Arbeitgeber als auch JobRäder und JobRadler:innen während der gesamten Leasingdauer zuverlässig geschützt.
*nur im Paket Premium+ enthalten
Wann ist der optimale Zeitpunkt, um einzusteigen?
Arbeitgeber können sofort mit der Förderung nachhaltiger und gesunder Mobilität für Ihre Mitarbeiter:innen beginnen.
Kann jeder Arbeitgeber JobRad® anbieten?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber JobRad® anbieten, hier können Arbeitgeber unverbindlich Informationen anfordern.
Ist JobRad® auch für Selbstständige möglich?
Aktuell bieten wir das JobRad®-Modell in Österreich noch nicht für Selbstständige an.
Was müssen Arbeitgeber tun, um Mitarbeiter:innen Diensträder anbieten zu können?
Arbeitgeber melden sich einfach über das Kontaktformular bei JobRad®. Nach Abschluss des Vertragspakets kann es losgehen. Selbstverständlich gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vorab von JobRad® beraten zu lassen. Wir stellen außerdem gerne Informationsmaterialien zur Verfügung, die bei der Einführung von JobRad® im Unternehmen genutzt werden können.
Wie erhalten Mitarbeiter:innen Zugang zum JobRad® Portal?
Den Zugang zum JobRad® Portal erhalten Mitarbeiter:innen, sobald sich Arbeitgeber für eine Zusammenarbeit mit JobRad® entschieden haben. Das JobRad® Portal ist unter folgendem Link zu finden.
Wie lange läuft ein Leasingvertrag?
Arbeitgeber können zwischen einer Leasingdauer von 24, 36 oder 48 Monaten wählen, oder diese Entscheidung ihren Mitarbeiter:innen überlassen.
Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?
Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, E-Bike oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welche Marke – Mitarbeiter:innen bestimmen, welches Rad ihr JobRad® wird. Ausgenommen sind lediglich zulassungspflichtige S-Pedelecs bis 45 km/h. Voraussetzung ist die Einhaltung des gesetzten Budgetrahmens, innerhalb dessen auch entsprechendes Zubehör gewählt werden kann. Die Preisuntergrenze für Leasingfahrräder liegt bei JobRad® bei 749 €, die Preisobergrenze inkl. leasingfähigem Zubehör bei 15.000 €. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Maximalpreis zu reduzieren.
Was ist zu tun, wenn Mitarbeiter:innen einen Unfall oder einen anderen Schadenfall haben?
Schadenfälle werden direkt und unkompliziert mit der Versicherung abgewickelt. Schadenfälle müssen direkt nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen von der:dem betroffenen Mitarbeiter:in oder vom Fachhändler beim Versicherungspartner gemeldet werden.
Dürfen Mitarbeiter:innen ein JobRad® auch privat nutzen?
Mitarbeiter:innen dürfen ihr JobRad® sowohl beruflich als auch privat fahren.
Bietet jeder Fahrradhändler JobRad® an?
Alle JobRadler:innen sollen sein:ihr Wunschfahrrad beim Händler des Vertrauens bestellen können. Dafür bauen wir einerseits das Fachhändler-Netzwerk stetig aus und geben andererseits Mitarbeiter:innen und Arbeitgebern die Möglichkeit, im JobRad® Portal ihre Wunsch-Fachhändler vorzuschlagen.
Ist auch der Versand von Rädern möglich?
Ja! Neben der Abholung von Rädern aus dem stationären Handel ist auch der Versand von Rädern durch stationäre Fachhändler in Österreich möglich. Welche Fachhändler Versand anbieten, ist in der Fachhändlersuche ersichtlich. Zusätzlich gibt es eine große Auswahl an Onlinehändlern, Herstellern und Direktversendern.
Was ist das JobRad® Portal, und wie läuft die Bestellung eines JobRads ab?
Das JobRad® Portal ist eine volldigitalisierte Abwicklungsplattform, die alle Beteiligten miteinander verbindet. Nach der Registrierung im Portal und der Budgetfreigabe durch den Arbeitgeber sucht sich der:die zukünftige JobRadler:in das Wunschfahrrad beim Fachhändler seines:ihres Vertrauens aus, und der Händler erstellt über sein JobRad® Fachhandelsportal das individuelle Angebot. Nach der Angebotsbestätigung durch den:die Mitarbeiter:in bestellen wir das Fahrrad. Sobald es abholbereit ist oder vom Fachhändler versendet wurde, wird der:die zukünftige JobRadler:in benachrichtigt. Bei stationärer Abholung kann das JobRad® mit einem Abholcode und einem amtlich gültigen Lichtbildausweis abgeholt werden werden. Bei Versand bestätigt der Mitarbeitende die Übernahme im Portal.
Was ist leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör sind i.d.R. die Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Zu leasingfähigem Zubehör zählen zum Beispiel ein Gepäckträger oder ein Display Upgrade bei E-Bikes. Aber auch ein Schloss oder Beleuchtung können ins Angebot mit aufgenommen werden. Eine ausführliche Auflistung leasingfähigen Zubehörs finden Sie hier.
Erhalten Arbeitgeber Unterstützung bei der Einführung von JobRad® in ihrem Unternehmen?
Ja! Arbeitgeber erhalten von JobRad® ein umfangreiches Kommunikationspaket, Schulungsunterlagen, Vorlagen und mehr.
Können Mitarbeiter:innen auch mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen?
Grundsätzlich ist das möglich. Die Anzahl ist auf drei JobRäder pro Mitarbeiter:in begrenzt, der Arbeitgeber kann jedoch die Anzahl der JobRäder pro Mitarbeiter:in reduzieren. Wichtig dabei ist: Laut einer Anfragebeantwortung des BMF dürfen Diensträder nur für und von Mitarbeiter:innen für den Eigengebrauch geleast werden.
Können Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland das JobRad®-Modell nutzen?
Wenn Ihr Unternehmen sich entscheidet auch Arbeitnehmer:innen mit Wohnsitz im Ausland ein Dienstrad anzubieten empfehlen wir Ihnen, sowohl in Österreich als auch im Wohnsitzland des:der jeweiligen Grenzgänger:in eine Steuerberatung zu konsultieren. Es besteht aktuell Rechtssicherheit bzgl. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter:innen österreichischer Unternehmen, die in Österreich lohnsteuerpflichtig sind und somit Sozialbeiträge leisten. Darauf basieren u.a. die Ergebnisse unseres Vorteilsrechners. Für Grenzgänger:innen könnten andere Regelungen gelten, was das Modell weniger attraktiv machen könnte.
Steuern und Ersparnisse
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der:die Mitarbeiter:in, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts in Sachbezug für ein Fahrrad/E-Bike (bis 25 km/h) umzuwandeln. Das im Kollektivvertrag genannte Mindestgehalt darf durch die Umwandlung nicht unterschritten werden. Dafür ist der Sachbezug Fahrrad/E-Bike seit 2020 steuerfrei und stellt keine Bezugsverwendung dar - die:der Mitarbeiter:in zahlt über das gewandelte Gehalt somit keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Wie entsteht die Ersparnis für Mitarbeiter:innen durch Firmenradleasing?
Die Ersparnis entsteht durch verschiedene Faktoren. Der Sachbezug „Dienstrad“ ist in Österreich seit 2020 steuerfrei und stellt keine Bezugsverwendung dar. Seit 1.1.2023 verringert dieser Sachbezug die Beitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge (sofern JobRadler:innen nicht über der Höchstbeitragsgrundlage verdienen) und reduziert die monatlichen Lohnabgaben. Die Umwandlungsrate verringert zusätzlich das lohnsteuerpflichtige Einkommen. Wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, ersparen sich Mitarbeiter:innen auch die Umsatzsteuer. Wenn Arbeitgeber entscheiden einen Anteil der monatlichen Kosten zu übernehmen, erhöht sich zusätzlich die Ersparnis für Arbeitnehmer:innen.
Kommen auf Arbeitgeber Kosten zu?
Der Arbeitgeber agiert als Leasingnehmer und ist damit dem Leasinggeber zahlungspflichtig. Arbeitgeber können entscheiden, welchen monatlichen Kostenanteil die Mitarbeitenden über die Gehaltsumwandlung beitragen sollen. Sie können einen Arbeitgeberanteil leisten und so die monatliche Rate der Mitarbeitenden reduzieren, oder das JobRad® zusätzlich zum Gehalt und somit kostenfrei für Mitarbeiter:innen anbieten.
Kann JobRad® auch dann in einem Unternehmen eingeführt werden, wenn Mitarbeiter:innen nach Kollektivvertrag bezahlt werden?
Grundsätzlich darf das kollektivvertraglich vereinbarte Mindestgehalt durch eine Gehaltsumwandlung nicht unterschritten werden. Gewandelt werden dürfen aber monatliche Überzahlungen sowie Sonderprämien oder andere, nicht im Kollektivvertrag geregelte Zahlungen, denn so wird das Mindestgehalt durch die Gehaltsumwandlung nicht unterschritten. Natürlich gibt es immer auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber sich dazu entscheiden, die Gesamtkosten für das JobRad zu übernehmen. Somit findet gar keine Gehaltsumwandlung statt, und daher wird auch das kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht unterschritten.
Mit unserem Fair-für-alle-Leasing können zudem alle Mitarbeitenden Dienstradleasing nutzen. Via Nettogehaltsabwicklung oder - mit Überzahlung zum KV - Bruttogehaltsumwandlung.
Wie viel können sich Mitarbeiter:innen beim Leasing durch JobRad® im Vergleich zum Direktkauf sparen?
Das hängt von der individuellen Einkommenssituation, dem Kaufpreis des Fahrrads und von einem möglichen Arbeitgeberanteil an den Leasingkosten ab. Klar ist: Mitarbeitende sparen im Vergleich zum Direktkauf. Mit dem JobRad® Vorteilsrechner können Mitarbeiter:innen ihre persönliche Ersparnis berechnen.
Welche Leasingoptionen gibt es?
Beim Budgetantrag können Mitarbeitende zwischen einer Leasinglaufzeit von 24, 36 oder 48 Monaten wählen.
- 24 Monate: Ideal für schnelle Eigentumsübernahme, technologische Upgrades oder beruflicher Flexibilität
- 36 Monate: Der bewährte Standard mit günstigen Raten und einfacher Leistbarkeit.
- 48 Monate: Maximale Ersparnis durch längere Laufzeit und verschiedene Kaufoptionen am Ende.
Können Mitarbeiter:innen nach Ablauf der Leasinglaufzeit das Fahrrad kaufen?
Am Ende des Leasingzeitraums bietet JobRad den Mitarbeiter:innen an das Fahrrad zu übernehmen. Der Arbeitgeber wird über den Kauf informiert und kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils in der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigen.
Bei einer Leasinglaufzeit von 48 Monaten mit der Kaufpreis-Option von 16 % Restwert entsteht kein geldwerter Vorteil für die Mitarbeitenden. Damit entfällt für den Arbeitgeber jeglicher Aufwand in der Lohnverrechnung am Ende der Leasinglaufzeit.
Welche Kaufoptionen gibt es am Ende der Leasinglaufzeit - und welche Vorteile bieten sie?
Die Höhe des Kaufpreises hängt von der gewählten Laufzeit ab:
- 24 Monate: 20 % des Radpreises
- 36 Monate: 10 % des Radpreises
- 48 Monate: Wahl zwischen
- 1 Leasingrate (maximale Ersparnis, minimaler Kaufpreis) oder
- 16 % des Radpreises (niedrigste Monatsrate, keine Nachversteuerung am Laufzeitende
Welche Vorteile bieten die einzelnen Optionen?
- 24 Monate Leasinglaufzeit
- 20 % des Radpreises
- Kürzere Laufzeit – Ersparnis früher realisieren
- Flexibel für schnelle Wechsel
- 36 Monate Leasinglaufzeit
- 10 % des Radpreises
- Günstige Raten, gut planbar und leistbar
- 48 Monate Leasinglaufzeit – Kaufpreis 1 Leasingrate
- Maximale Ersparnis
- Minimaler Kaufpreis
- 48 Monate Leasinglaufzeit – Kaufpreis 16 % des Radpreises
- Niedrigste Monatsrate
- Keine Nachversteuerung am Ende
- Bei einer Leasinglaufzeit von 48 Monaten mit der Kaufpreis-Option von 16 % Restwert entsteht kein geldwerter Vorteil für die Mitarbeitenden.
Wie berechnet sich die Versteuerung nach Leasingende?
Da bei dem Übergang des Rades in den Privatbesitz der Mitarbeitenden ein geldwerter Vorteil entsteht, muss die Differenz zwischen Verkehrswert und Gebrauchtkaufpreis nach Leasingende versteuert werden. Für die Berechnung des Verkehrswertes rechnet die JobRad Kalkulation mit 80% des Buchwerts, bei einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren, inklusive der dafür anfallenden Umsatzsteuer.
Bei einer Leasinglaufzeit von 48 Monaten mit der Kaufpreis-Option von 16 % Restwert entsteht kein geldwerter Vorteil für die Mitarbeitenden, da dieser Restwert bereits dem Verkehrswert laut BMF entspricht.
Kann eine Gehaltsumwandlung Einfluss auf sonstige Gehaltsansprüche haben?
Eine Reduktion von überkollektivvertraglichen Bruttobezügen kann grundsätzlich eine Folgewirkung auf alle sonstigen Ansprüche haben, die vom Bruttolohn bemessen werden (zum Beispiel Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Mehrarbeits- bzw. Überstundenentlohnung, Ist-Lohnerhöhungen). Dem kann man allerdings entgegenwirken und vertraglich vereinbaren, dass die Sonderzahlungen, trotz der Reduktion des Bruttogehalts, in unveränderter Höhe gezahlt werden. Genau diese Ausnahme haben wir in unseren Musterverträgen und unserem Vorteilsrechner für das JobRad® berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen bleiben und nicht durch die Nutzung des JobRads beeinflusst werden. So können Arbeitnehmer:innen sicher sein, dass Sonderzahlungen unverändert bleiben und so alle Vorteile eines JobRads genießen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Kann ich auch bei kollektivvertraglichem Mindestgehalt meinen Mitarbeiter:innen ein JobRad® anbieten?
Ja, in diesem Fall kann eine Nettolohnabwicklung gemacht werden. Im Unterschied zur Bruttogehaltsumwandlung wird hier die den Mitarbeitenden weiterbelastete monatliche Leasingrate (inkl. Versicherung und Ust.) vom Nettogehalt abgezogen. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt bleibt dadurch unberührt, und Steuer- sowie SV-Bemessungsgrundlagen ändern sich nicht.
Was sind die Vorteile der Nettolohnabwicklung?
Das Modell ist kollektivvertragskonform, da keine Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts erfolgt, und bietet zugleich eine flexible Lösung, die grundsätzlich allen Mitarbeitenden offensteht – auch jenen, bei denen eine Bruttogehaltsumwandlung nicht möglich ist.
- Wechseloption: Sobald kollektivvertraglich zulässig, können auch laufende Leasingverträge auf Bruttogehaltsumwandlung umgestellt werden (mit zusätzlichem Steuervorteil).
- Unkomplizierte Finanzierung ohne klassische Kreditabwicklung.
- Kein Mehraufwand, da die Abwicklung über das bestehende JobRad®-Portal erfolgt.
- Damit auch im Nettomodell eine Ersparnis für die Mitarbeitenden entsteht, ist ein Arbeitgeber-Anteil* notwendig. Ein Arbeitgeber-Anteil* erhöht die Attraktivität für die Mitarbeitenden - ist aber keine Voraussetzung für die Nettolohnabwicklung.
*Ein Arbeitgeber-Anteil ist keine geldwerte Zusatzleistung in der Gehaltsverrechnung, sondern lediglich Leasingaufwand, der an Arbeitnehmer:innen nicht weiterverrechnet wird.
Versicherungsschutz
Welcher Versicherungsschutz ist bei JobRad® inbegriffen?
Versicherungsleistungen mit Alteos:
Als Leasingobjekt ist das JobRad mit den beiden Paketen Premium und Premium+ vollkaskoversichert inklusive einer unbegrenzten Verschleiß-Deckung. Darüber hinaus enthält die Versicherung eine Mobilitätsgarantie für JobRadler:innen, sowie einen Ratenschutz für Arbeitgeber. Premium+ enthält zusätzlich eine jährliche Inspektionsleistung in Höhe von bis zu 120 € pro Versicherungsjahr sowie eine Ersatzbeteiligung bei Diebstahl oder Totalschaden.
Versicherungsleistung mit assona:
Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen mit assona sind in unseren Merkblättern zu finden.
Welche Versicherungspakete gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Versicherungsleistung mit Alteos:
Ab 01.09.2025 wurden die bisherigen Versicherungspakete Komfort und Pro durch Premium und Premium+ ersetzt. Dadurch sind sowohl Vollkasko-, als auch die Ratenschutzversicherung noch leistungsstärker.
Premium
- Vollkasko bei Sturz, Diebstahl, Totalschaden und mit unbegrenztem Verschleiß - ohne Selbstbehalt
- Ratenschutz bei Kündigung, Mutterschutz/Elternkarenz/Papamonat*, Arbeitsunfähigkeit, Tod, Sabbatical*, Bildungskarenz* und Arbeitszeitreduzierung (wenn dadurch die KV-Überzahlung* nicht mehr ausreicht).
- Mobilitätsgarantie
Premium+
- Vollkasko bei Sturz, Diebstahl, Totalschaden und mit unbegrenztem Verschleiß - ohne Selbstbehalt
- Ratenschutz bei Kündigung, Mutterschutz/Elternkarenz/Papamonat*, Arbeitsunfähigkeit, Tod, Sabbatical*, Bildungskarenz* und Arbeitszeitreduzierung (wenn dadurch die KV-Überzahlung* nicht mehr ausreicht).
- Mobilitätsgarantie
- Ersatzbeteiligung bei Diebstahl und Totalschaden
- Jährliche Inspektion (Einmalig bis zu 120€ pro Versicherungsjahr)
*Die Versicherungsleistung greift nach 6 Monaten Vertragslaufzeit.
Versicherungsleistung mit assona:
Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen mit assona sind in unseren Merkblättern zu finden.
Welche Versicherungsleistungen beinhaltet der Ratenschutz?
Versicherungsleistung mit Alteos:
Der Ratenschutz greift bei Kündigung, Arbeitsunfähigkeit (auch bei teilweiser Entgeltfortzahlung), Tod und bei Elternkarenz bis zu 30 Monate*. Bei ungenügender KV-Überzahlung* aufgrund von Arbeitszeitreduzierung sowie im Sabbatical* und in der Bildungskarenz* gibt es bis zu 6 Monate Versicherungsschutz.
Bei Arbeitsunfähigkeit, Elternkarenz, ungenügender KV-Überzahlung, Sabbatical und Bildungskarenz erhalten Arbeitgeber die monatlichen Leasingraten/Versicherungsraten erstattet. Tritt ein:e Mitarbeiter:in aus dem Unternehmen aus, wird das JobRad entweder von dem:der Mitarbeitenden gekauft oder wir holen es kostenfrei ab. Bei Tod einer:eines Mitarbeitenden holen wir das JobRad kostenfrei ab.
*Die Versicherungsleistung greift nach 6 Monaten Vertragslaufzeit.
Versicherungsleistung mit assona:
Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen mit assona sind in unseren Merkblättern zu finden.